MA•CO Aufzugservice GmbH
Aufzug Notruf & Aufzugwärter
Die Bearbeitung eines Notrufes aus dem Aufzug gehört zu einer der Hauptpflichten eines Arbeitgebers (vormals Aufzugbetreiber).
Hier schreibt der Gesetzgeber u. a. ab dem 01. Juni 2015 eine Pflicht zum Einbau einer Zwei-Wege-Kommunikation (Fernnotrufsystem) vor. Mit unserem Notrufpartner GS electronic bieten wir vollste Notrufsicherheit für Ihren Aufzug, egal ob über konventionelle Telefonleitung oder aktuell über GSM-Mobilfunkleitung.
Für die technischen Möglichkeiten der Aufzugnotrufsicherheit folgen Sie bitte diesem Link.