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MA•CO Aufzugservice GmbH
Aufzug-Wartung

Unsere beiden Wartungssysteme werden herstellerneutral in Anlehnung an die DIN 13015 bzw. der AMEV Wartung 2014 ausgeführt. Eine Begleitung bei den vorgeschriebenen Abnahmen Ihrer Aufzugsanlage, durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), begleiten wir gerne.

Systemwartung I – Einfachwartung:
Bei diesem Wartungssystem führen wir alle Vertragsleistungen nach Baugruppen aus. Benötigte Materialien werden auf Nachweis berechnet. Sie erhalten den Arbeitsschein mit Stellung der Rechnung, wenn gewünscht auch unterzeichnet von einem Vertreter Ihrerseits vor Ort.

Systemwartung III – Vollwartung:
Bei der Vollwartung übernehmen wir zusätzlich zu den Leistung der Systemwartung I, sämtliche Störungseinsätze, sowie die benötigten Ersatzteile, sofern diese von den Herstellern lieferbar sind. Begleitung der ZÜS-Prüfungen gehören ebenfalls dazu.

Die vorhandenen Aufzugwärter (befähigte Person) sollten bei Bedarf neu geschult werden, da sich die Aufgabenstellung durch den Gesetzgeber zum 01. Juni 2015 verändern wird. Heute ist es unerlässlich eine lückenlose Dokumentation zu führen, in welcher der Aufzugwärter seine Kontrollaufgaben regelmäßig (min. alle 4 Wochen) festhält.

Auf Wunsch übernehmen wir für unsere Wartungskunden gerne die Aufgabe Ihrem Aufzugwärter automatisch per Email, alle vier Wochen ein Formular zur Aufzugsüberprüfung kostenlos zuzusenden.

Unser Aufzugwärterservice in Verbindung mit dem GS-electronic-Notrufsystem bietet Ihnen alternativ die Möglichkeit, dass wir für Sie die Aufzugwärterfunktion nach Aufwand übernehmen –

sprechen Sie uns an!